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Brauchtum erhalten - Gemeinschaft pflegen - Neues gestalten
Bundesinnenminister Seehofer hält Wort

Der Deutsche Schützenbund hat in den letzten Wochen und Monaten mit Nachdruck auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Novellierung des Waffenrechts hingewiesen, um dadurch die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten. Unter Einbindung des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) ist es gelungen, am Mittwoch, 6. November, nochmals kurzfristig ein persönliches Gespräch mit Bundesinnenminister Horst Seehofer und dessen bayerischen Amtskollegen Joachim Herrmann in Berlin zu vereinbaren.
DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels, DSB-Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp, BSSB-Landesschützenmeister Christian Kühn und BSSB-Geschäftsführer Alexander Heidel sprachen mit Seehofer, der gemeinsam mit Herrmann auf den Termin gedrängt hatte, da es beim Waffenrechtsänderungsgesetz noch deutliche Meinungsverschiedenheiten gibt und dessen Umsetzung nun in die entscheidende Phase geht. Seehofer selbst betonte, dass es um eine Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen der Gesellschaft und den berechtigten Interessen der Sportschützen gehe.
Nachdem das BMI zuletzt immer betont hatte, dass es keinen Spielraum in den Positionen des Gesetzesentwurfs gäbe, konnten im Gespräch mit dem Bundesinnenminister - auch aufgrund eines konstruktiven Vorschlags des bayerischen Innenministeriums - schützenfreundlichere Regelungen vereinbart werden. Der DSB brachte seine Kernpunkte Bedürfnisprüfung, Schießstandsachverständige und Armbrust-Privileg vor und verwies dabei auf das gemeinsame Positionspapier der anerkannten Schießsportverbände.
Im Gespräch wurde zu den zentralen Diskussionspunkten Folgendes festgehalten:

Bedürfnis: Seehofer blieb bei seinem Wort, dass das Bedürfnis "schützenbezogen" zu prüfen sei und nach zehn Jahren Schluss sein müsse mit Schießnachweisen. Konkret wurde vereinbart, die Bedürfnis-Prüfung soll nun nach fünf und zehn Jahren nach erstmaliger Waffenerlaubnis erfolgen. Dabei muss nicht für jede Waffe das Bedürfnis nachgewiesen werden, sondern nur pro Waffengattung - Kurz- und Langwaffe - einmal. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum (fünf Jahre) belegt werden kann. Nach zehn Jahren genügt die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zum Verein.
Armbrust: Auf Drängen des DSB bleibt die Armbrust wie bisher erlaubnisfrei.
Schießstandsachverständige: Zum Abschluss des Gesprächs kam DSB-Präsident von Schönfels noch auf die Thematik Schießstandsachverständige zu sprechen. Es wurde festgehalten, dass es zu einer Wiederaufnahme der Regelung in den Gesetzentwurf kommen soll. Dies mit einer "Öffnungsklausel", die es den Bundesländern erlaubt, länderspezifische Lösungen anzuwenden. Mit der Regelung, neben den "öffentlich bestellten und vereidigten" sowie den "polizeilich-militärischen" Schießstandsachverständigen zusätzlich eine dritte Gruppe vom Bundesverwaltungsamt bestätigter Schießstandsachverständige für die Schießstandüberprüfungen zuzulassen, wäre eine deutliche Verbesserung der aktuellen Lage erreicht.
DSB-Präsident von Schönfels bedankte sich für das konstruktive Gespräch und sagte: "Sollten die im Gespräch vereinbarten Anpassungen am Gesetzentwurf tatsächlich kommen, würde dies eine erheblich schützenfreundlichere Novellierung bedeuten und wäre ein großer Erfolg. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Beteiligten aus den Reihen des Deutschen Schützenbundes für ihr großes Engagement im Interesse unserer Mitglieder."

Die Übereinkunft steht selbstverständlich noch unter dem Parlamentsvorbehalt. Der DSB ist nach diesem Gespräch aber zuversichtlich, dass übermäßige Verschärfungen abgewendet werden konnten.

 

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