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Brauchtum erhalten - Gemeinschaft pflegen - Neues gestalten

Gericht bestätigt: Nachbarn müssen Schützenfest-Lärm ertragen

Das Rietberg/Minden. Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Neuenkirchen hätte im Juli ihr Schützenfest traditionell bis 5 Uhr morgens feiern können – trotz einer Klage festlärmgeplagter Nachbarn. Das Verwaltungsgericht Minden bestätigte nachträglich am Dienstag eine von der Stadt Rietberg erteilte Ausnahmegenehmigung. Doch das Coronavirus hatte den Grünröcken und dem Festwirt schon einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Eigentlich war also das Thema „Wie lange und wie laut dürfen auf dem Rietberger Marktplatz die Hubertus-Schützen ihre Majestäten hochleben lassen?” schon gegessen, als jetzt die Rechtmäßigkeit der Stadtgenehmigung gerichtlich geprüft wurde. Aber es geht um die Zukunft – wenn Corona endlich vorbei ist.Und da wollten sowohl alle, Kläger wie auch Stadt und Schützen, juristische Klarheit.

Die schon gewohnte Sondererlaubnis der Stadt für das Traditionsfest sah vor, dass in der Nacht zum Sonntag und von Montag auf Dienstag die alten und neuen Majestäten bis 5 Uhr gefeiert werden dürfen. Natürlich mit Musik, lauter Musik. Bis 3 Uhr darf der Lärmpegel bis 65 dbA ausschlagen bis zum Hellwerden um 5 Uhr bis 55 dbA.

Sie seien nicht gegen das Schützenfest quasi vor ihrer Haustür, ließen die Kläger durch ihren Rechtsanwalt Andreas Schroeder (Verl) mitteilen, aber es sei ihnen nicht zuzumuten, dass so lange so laut gefeiert werden müsse. Einigungsversuche seien gescheitert, hieß es gestern am Rande der Verhandlung aus Schützenkreisen. „Wir haben Angebote gemacht, aber die Anwohner haben die Gespräche abgebrochen.”

„Lärm ist in zwei von 365 Nächten im Jahr zumutbar"

Schon 2018 waren die Lärmgeplagten vor das Gericht in Minden gezogen, dort aber gescheitert. Auch wenn sie wegen der Corona-Verordnungen in diesem Jahr von der zweimaligen Störung ihrer Nachtruhe verschont blieben, ging es den Klägern um die Zukunft. Auch Stadt, Verein und Festwirt warteten auf eine Antwort. Feiern wie gehabt? Zeitlich und/oder in der Lautstärke eingeschränkt? Oder gar Umzug? Es stand viel auf dem Spiel. „Durch den Umzug 2011 vom Schützenplatz auf den Marktplatz haben wir nicht nur lange Marschwege vermieden, sondern auch mehr Zuspruch bekommen,” sagte Brudermeister Rolf Bergmeier.

Kann das Gericht aus einem jetzt eigentlich obsoleten Bescheid eine Art „Vorratsbeschluss” für künftige Schützenfeste ableiten, wenn „Wiederholungsgefahr” droht? Ob das schon für 2021 zutrifft, bezweifelte Burkhard Bünte, Einzelrichter der 11. Kammer zwar, weil Großveranstaltungen vermutlich die letzten sein werden, die nach Corona wieder genehmigt werden.

Dennoch bekamen alle die gewünschte Klarheit. Die Klage wurde abgewiesen. Die Stadt habe von der Ausnahmeregelung für Traditionsfeste zwar sehr weitgehend Gebrauch gemacht, aber Höchstgrenzen der Ausnahmen sehe das Gesetz nicht vor. Die Erfordernisse der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit seien erfüllt. Eine Alternative zum Standort für diese besonders geschützte Traditionsveranstaltung gebe es nicht, und in zwei von 365 Nächten im Jahr könne deren Lärm hingenommen werden, wurden die Rechtsgüter abgewogen. Allerdings gab Bünte den Veranstaltern und Genehmigern die Überlegung auf den Weg, ob man am Montag so lange feiern müsse, dass man dafür eine solche Ausnahmegenehmigung brauche.

 

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