Das Jugendschutzgesetz schützt nur die Jugend, die sich schützen lassen will!
Wir beachten bei unseren Veranstaltungen das geltende Jugendschutzgesetz und sind auch selbst der Überzeugung, dass Jugendliche vor übermäßigen Alkoholgenuss und Tabakkonsum sowie anderen schädlichen Einflüssen geschützt werden müssen.
Auch aus dieser Überlegung heraus schicken wir Mitglieder unserer Bruderschaft, zu lasten der Vereinskasse zu Lehrgängen.
Hier sind im Besonderen zu nennen:
Wir handeln nach dem Prinzip "Augen auf - Mund auf!"
Das ist für die Kinder und Jugendliche nicht immer sofort einsichtig. Aber die einfache Erkenntnis, dass es auch genug Menschen gibt, die ein wirtschaftliches Interesse daran haben, die noch Ihren eigenen Weg ins Erwachsenenleben suchenden Jugendlichen in Abhängigkeit zu binden, schafft oft Verständnis.
Ein junger Mensch sollte voll Selbstvertrauen seinen eigenen Weg suchen und dabei nicht schon in jungen Jahren im Tabak- oder Alkoholdunst die Orientierung verlieren.
Wir führen verschiedene Brauchtumsveranstaltungen durch. Hier wäre zum Beispiel unserer Schützenfest zu nennen. Bei allen Veranstaltungen gelten entsprechend dem gültigen Jugendschutzgesetz folgende Rahmenbedingungen:
Jugendlichen unter 14 Jahren wird ohne Begleitung kein Zutritt gewährt.
Jugendlichen unter 16 (Bier/Wein) bzw. 18, die Alkohol oder Tabakwaren während unserer Veranstaltungen konsumieren erhalten eine Platzverweis.
Wir sind drogenfreie Zone! Das mitführen und konsumieren von weichen und harten Drogen jeder Art ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen unmittelbar vor Ort zur Anzeige.
Unsere Veranstaltungen unterliegen den folgenden Zutrittsregeln:
Ab 14 Jahre bis 22:00 Uhr
Ab 16 Jahre bis 24:00 Uhr
Ab 18 Jahre open End